Das Gelöbnis
Um ein vollständiges Mitglied im VAN zu werden, haben die Zünfte eine 2-jährige Gastmitgliedschaft zu absolvieren. Nach dieser Zeit entscheidet der Senat über die Aufnahme als Vollmitglied. War der Bescheid positiv, legen die Zünfte beim Dreikönigstrunk in Moosheim das Gelöbnis ab.
Gelöbnis
Seid ihr gewillt, die Statuten des Verbandes Alb- Bodensee oberschwäbischer Narrenvereine e.V. zu achten, nach dessen Satzung zu handeln und zu wirken um so dem Ruf und Ansehen des VAN zu mehren?
So antwortet mit einem klaren: Das wollen wir
Gelobet ihr, unser heimisches schwäbisches Brauchtum zu hegen und zu pflegen und es von allen andersartigen Einflüssen rein zu halten?
So antwortet mit einem klaren: Das geloben wir
Widersagt ihr allen Versuchen, unseren Verband zu unterwandern, Zwietracht zu säen oder eure Pflichten zu verletzen?
So antwortet mit einem klaren: Wir widersagen
Seid ihr fest davon überzeugt, daß eure Entscheidung, dem Verband beizutreten, richtig war?
So antwortet mit einem klaren: ja
So will ich Euch nun Kraft meines Amtes und durch Verlesen der Aufnahme-Urkunde in den Stand des Vollmitgliedes vom Verband Alb-Bodensee-oberschwäbischer Narrenvereine e.V. erheben!
Wie es sich für einen ordentlichen Verband gehört, hat auch der VAN verschiedene Ehrenzeichen um verdiente Mitglieder in angemessener Form zu würdigen. Die Präsidiumskette (links) und die Präsidiumsnadel (rechts) werden nur von den Mitgliedern des Präsidiums getragen.
Der Verdienstorden wird nach Prüfung durch das Ordenskapitel durch ein Präsidiumsmitglied an die zu ehrenden Mitglieder verliehen.
Es gibt ihn in den Ausführungen Bronze, Silber und Gold.
Der Verbandsmarsch
Die Hymne zur Fasnacht von der Alb bis an den Bodensee, komponiert und getextet von Hans Wetzel, bearbeitet von W. Marquart. Wir send vereint im VAN En dr Fasnet geit’s argviel Narra heit Jo oine kommet vo ma Albdorf ra., |
Dia im Oschta kommet vo dr Iller rom,And’re badet en dr Dona |